Die Menschen werden dank der fortschrittlichen Medizin immer älter. Viele Senioren sind bis ins hohe Alter aktiv, doch einige sind auf Pflege und Betreuung angewiesen. Die Pflegekosten sind sehr hoch und kaum eine Seniorin oder ein Senior kann sich eine ordentliche Pflege leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur einen Teil der Kosten, sodass, wenn kein Vermögen vorhanden ist, die Kinder oder soziale Einrichtungen Zahlungen leisten müssen. Um das zu verhindern, sollte in jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Beitragsgestaltung richtet sich auch nach dem Eintrittsalter, sodass die Beiträge für junge Menschen sehr viel niedriger sind als die für ältere. Außerdem wird derzeit noch das Geschlecht der zu versicherten Person in die Beitragsfindung einbezogen (Frauen bezahlen höhere Beiträge), wobei dieser Faktor nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit dem Aktenzeichen: Rechtssache C-236/09 zum 1.1.2013 außer Kraft treten dürfte. Auch in die Beitragsfindung fließt der Gesundheitszustand ein.
Vertraglich vereinbart wird u. a. die Tagegeldversicherung mit dem gewünschten Tagessatz. Je nach Tarif leistet die bei häuslicher Pflege. Die Übernahme der Pflegestufe, die der Versicherte bei der gesetzlichen Pflegeversicherung innehat, wird übernommen. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt und somit ein lebenslanger Versicherungsschutz gewährt. Ausbezahlt wird das Pflegetagegeld, ohne dass ein Nachweis der Pflegekosten eingereicht werden muss. Bei Demenzkranken mit der Pflegestufe 0 beginnt die Leistung der Pflegezusatzversicherung.
Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme werden die Kosten von der Pflegekostenversicherung übernommen, jedoch nur die Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Hat der Versicherungsnehmer beim Abschluss eine hohe Versicherungssumme bestimmt und einen guten Tarif erhalten, kann er seine Kosten voll abdecken. Bei Vertragsabschluss sollte auch darauf bestanden werden, dass eine Übernahme der Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erfolgt und vertraglich alle Pflegestufen eingeschlossen sind. Die Pflegezusatzversicherung erstattet die Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, die tatsächlich anfallen, ohne dass die Pflegeart von Relevanz ist. Auch die Kosten für technische Hilfsmittel wie z. B. einen Rollstuhl und sowie die Kosten, die für einen behindertengerechten Wohnungsumbau anfallen, werden von der Pflegezusatzversicherung bis zur Höhe der Vertragssumme übernommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch ergänzende Zusatzleistungen an, wie z. B. die Assistanceleistungen, die die Kosten für Beratungen und Hilfeleistungen für die Beteiligten übernehmen.